Benefits für Mitarbeiter: Was ist mittlerweile Standard und was ist zu viel und was ist zu wenig?

Der Tischkicker und die Tischtennisplatte im Pausenraum, Kaffee so viel man will, Wasser und Vitamine für den Kopf, Firmenwagen und Betriebsrente. Fitnessstudio, Essensgutscheine und eigener Kindergarten. Bei Google soll es abgedunkelte Massestühle für den Power Nap geben, woanders soll man sich massieren lassen können. Was gibt es alles für Benefits? Was ist mittlerweile Standard? Was ist zu viel des Guten? Was ist für lau und was ist geldwerter Vorteil und gehört auf die Lohnabrechnung?

Die Bedeutung von Benefits für Mitarbeiter

In den letzten Jahren ist die Bedeutung von Benefits für Mitarbeiter stetig gestiegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um große Konzerne oder kleinere Unternehmen handelt. Jeder Arbeitgeber versucht seine Mitarbeiter zu halten und neue Talente anzulocken. Dies gelingt unter anderem durch ein attraktives Benefits-Paket. Doch was ist mittlerweile Standard und was ist zu viel und was ist zu wenig? In den meisten Unternehmen sind mittlerweile einige Benefits Standard. Dazu gehören beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge, ein Jobticket oder ein Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. Auch eine sorgfältige Einarbeitung neuer Mitarbeiter und regelmäßige Weiterbildungen sind in vielen Unternehmen Standard. Allerdings gibt es auch immer mehr Unternehmen, die über das normale Maß hinausgehen und ihren Mitarbeitern besondere Benefits bieten. Dazu gehören beispielsweise flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten, Sonderurlaube oder vergünstigte Angebote für Sport- und Freizeitaktivitäten. Auch ein Betriebsarzt oder eine Kantine sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Allerdings sollten Unternehmen auch nicht zu viele Benefits anbieten, da dies oft mit hohen Kosten verbunden ist und die Mitarbeiter dadurch überfordert sein können.

Was ist zu viel und was ist zu wenig?

Mitarbeiter zu motivieren und bei Laune zu halten ist eine Herausforderung für jeden Arbeitgeber. Die richtige Balance zwischen Anreizen und Belastungen zu finden ist dabei gar nicht so einfach. Zu viel Druck kann schnell zur Überlastung führen, zu wenig Anreiz kann dazu führen, dass Mitarbeiter unzufrieden sind und ihre Arbeit nicht mehr mit der gleichen Begeisterung erledigen. Eine Möglichkeit, um die Motivation der Mitarbeiter hochzuhalten ist es, ihnen angemessene Benefits anzubieten.

Doch was genau ist angemessen und was ist zu viel oder zu wenig? Ein guter Anfang ist es, die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu ermitteln. Dazu kann man entweder Umfragen durchführen oder im Rahmen von Gesprächen mit den Mitarbeitern herausfinden, welche Art von Benefits ihnen wichtig sind. Auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, welche angemessen sind und welche nicht. Nicht zuletzt hängt es in vielen Fällen auch von der Branche und dem jeweiligen Arbeitgeber ab, welche Benefits üblich sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob die angebotenen Benefits den Mitarbeitern wirklich etwas bringen oder ob sie lediglich “Kosmetik” sind. Daher sollten diese immer gut überlegt sein und den tatsächlichen Bedürfnissen der Angestellten entsprechen.

Was ist lau und was ist geldwerter Vorteil und gehört auf die Lohnabrechnung?

In den letzten Jahren ist der geldwerte Vorteil für Mitarbeiter immer wichtiger geworden. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern zusätzliche Leistungen und Vergünstigungen, um sie bei Laune zu halten und zu motivieren.  Aber was genau ist ein geldwerter Vorteil? Und welche Leistungen und Vergünstigungen können als geldwerter Vorteil bezeichnet werden? Geldwerter Vorteil ist ein steuerbegünstigter Sachbezug, der dem Arbeitnehmer in Form von Geld oder Sachleistungen zusätzlich zum Lohn gewährt wird. Dazu gehören beispielsweise die Übernahme von Fahrtkosten oder die Zahlung von Kinderbetreuungskosten.

Darüber hinaus können dies auch bestimmte Leistungen und Vergünstigungen, wie beispielsweise Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens oder kostenlose Parkplätze sein. In der Regel muss der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung angeben. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigen muss. Dies können beispielsweise geringwertige Sachbezüge (im Wert von bis zu EUR 35,00) oder Leistungen und Vergünstigungen sein, die allgemein üblich sind und daher nicht als geldwerter Vorteil bezeichnet werden.

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